Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B-SaaS)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung von Softwaremodulen der Dosch Solutions Plattform als Software-as-a-Service durch Michael Dosch, Einzelunternehmen, Geschäftsbezeichnung Dosch Solutions, Am Zehentstadel 11, 82205 Gilching (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an landwirtschaftliche Betriebe und beruflich tätige Organisationen (nachfolgend „Kunde“). Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Module über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung in ihrer veröffentlichten Fassung.
(2) Die zentrale Benutzerverwaltung (Dosch Solutions Zentrale) ist Bestandteil der Leistung. Anmeldung, Benutzer-, Betriebs- und Standortverwaltung sowie Vertrags- und Abrechnungsverwaltung erfolgen dort.
(3) Der Anbieter hostet die Anwendung. Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.
(4) Die Software dient der Unterstützung betrieblicher Abläufe. Sie ersetzt keine fachliche, tierärztliche, ernährungswissenschaftliche, steuerliche oder rechtliche Beratung. Berechnungsergebnisse und automatisch bezogene Daten wie Wetterwerte sind vor betrieblichen Entscheidungen auf Plausibilität zu prüfen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn eine vertretungsberechtigte Person des Kunden ein Modul kostenpflichtig bucht oder eine Testphase startet und dabei diese Bedingungen bestätigt.
(2) Die Bestätigung dieser Bedingungen, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung sowie der Tarifwahl erfolgt verbindlich für den gesamten Betrieb durch den Hauptadministrator. Dieser kann das Recht zur Bestätigung ausdrücklich an einen weiteren Betriebsadministrator übertragen.
(3) Die bestätigende Person versichert dabei, zur Vertretung des Betriebs berechtigt zu sein.
§ 4 Testphase
(1) Für Module kann eine kostenlose Testphase angeboten werden. Ob eine Testphase angeboten wird und wie lange sie dauert, ergibt sich aus den beim jeweiligen Modul veröffentlichten Angaben.
(2) Während der Testphase fallen keine Entgelte an. Eine automatische Abbuchung ohne ausdrücklichen kostenpflichtigen Vertragsschluss findet nicht statt.
(3) Näheres regeln die Bedingungen der Testphase.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Nach kostenpflichtiger Buchung richtet sich die Vergütung nach den bei Vertragsschluss angezeigten Preisen des gewählten Moduls und Tarifs.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Kunde kann zwischen monatlicher und – soweit für das jeweilige Modul angeboten – jährlicher Abrechnung wählen. Bei jährlicher Abrechnung werden zwölf Monate bereitgestellt und zehn Monatsbeiträge berechnet.
(4) Die Abrechnung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Rechnungsbetrag wird über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel automatisch eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(5) Eine Einrichtungsgebühr fällt nur an, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen und vereinbart wurde.
(6) Scheitert der Einzug aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, kann der Anbieter den Zugang nach angemessener Fristsetzung einschränken oder sperren. Der Zugang zu den eigenen Daten zum Zweck des Exports sowie zur Kündigung bleibt davon unberührt.
§ 6 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um einen stabilen und störungsfreien Betrieb, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird, und nach Möglichkeit vorab angekündigt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Anwendung weiterzuentwickeln und technisch notwendige Änderungen vorzunehmen, solange der vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 7 Support
(1) Supportanfragen zur Anwendung werden über support@dosch-solutions.de sowie über die Rückmeldefunktion in der Anwendung entgegengenommen.
(2) Der Anbieter reagiert auf Supportanfragen innerhalb von zwei Werktagen. Eine bestimmte Lösungszeit wird nicht geschuldet.
(3) Support zu betriebsfachlichen Fragestellungen, die über die Bedienung der Software hinausgehen, ist nicht Vertragsbestandteil.
(4) Für den Zugriff des Anbieters auf Kundendaten zu Supportzwecken gelten die Support- und Fernzugriffsbedingungen.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht weiter. Benutzerkonten sind personenbezogen zu verwenden.
(2) Administratorzugänge sind zusätzlich durch einen Passkey oder ein gleichwertiges, von der Plattform bereitgestelltes Verfahren abzusichern.
(3) Der Kunde verwaltet Rollen, Standorte und Zugriffsrechte seiner Benutzer eigenverantwortlich.
(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich.
(5) Sicherheitsvorfälle, insbesondere der Verdacht auf unbefugten Zugriff, sind dem Anbieter unverzüglich an support@dosch-solutions.de zu melden.
§ 9 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nebst der Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft je nach gewähltem Tarif monatlich oder jährlich und verlängert sich jeweils um dieselbe Laufzeit. Er kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt werden.
(2) Die Kündigung ist über die Dosch Solutions Zentrale oder in Textform möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Die Folgen der Vertragsbeendigung regelt das Dokument „Regelung bei Vertragsende“.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für betriebliche Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage ungeprüfter Mess-, Berechnungs- oder Wetterdaten trifft.
(5) Der Kunde ist für regelmäßige eigene Datenexporte verantwortlich. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform oder über die Zentrale mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum kündigen.
(4) Wesentliche Änderungen werden versioniert bereitgestellt und müssen vor weiterer Nutzung durch eine vertretungsberechtigte Person bestätigt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
